- Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald die Ferienwohnung gebucht, bestätigt und die Anzahlung geleistet wurde.
- Tritt der Gast vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurück oder reist er später an bzw. früher ab als vereinbart, ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen die Ferienwohnung nicht in Anspruch genommen und nicht anderweitig vermietet werden kann, den vereinbarten Mietpreis zu bezahlen.
- Höhe und Fälligkeit der Anzahlung sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
- Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung.
- Für Schäden in der Ferienwohnung, die durch den Gast oder ihn begleitende Personen verursacht werden, haftet der Gast bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für alle entstandenen Schäden auf. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
- Als Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Ort der Ferienwohnung.
- Zur Vermeidung der unter Punkt 2 genannten Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss eines Ferien-Reiseschutz-Paketes bzw. einer Reiserücktrittsversicherung.
Es gilt die Hausordnung der Ferienwohnung.